Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG)
Wurden Sie »berauscht« hinter dem Steuer ertappt? Steht nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG ins Haus? Setzen Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in Zusammenhang mit illegalen Substanzen rechtzeitig mit uns in Verbindung, um eine juristische Strategie zu erarbeiten.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bestimmt, welche Stoffe und Zubereitungen als Betäubungsmittel angesehen werden. Es verbietet Besitz, Erwerb, Herstellung, Anbau und Handel mit Betäubungsmitteln, sofern keine Erlaubnis vorliegt. § 29 BtMG stellt dazu jede weitere Tat in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Das BtMG setzt Sanktionen in Form von Bußgeld, Geldstrafe und Freiheitsstrafe fest. Es regelt jedoch nicht den Umgang mit allen Drogen wie bewusstseinsverändernden, gesundheitsschädlichen und Sucht erzeugenden Drogen (Alkohol und Tabak). Das BtMG ist kein allgemeines „Drogengesetz“.
Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet?
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um die bestmögliche Strafverteidigung zu gewährleisten. Erwischt man Sie beim Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, drohen folgende Sanktionen:
- Erstverstoß – 500 Euro Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg
- Zweitverstoß – 1.000 Euro Geldstrafe, 2 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg
- Jeder weiterer Verstoß – 1.500 Euro Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg
Der Konsum von Betäubungsmitteln kann sogar Monate nach der Einnahme festgestellt werden. Kommt es zur Anklageerhebung wegen Verstoßes gegen das BtMG, droht nicht nur eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog, sondern auch ein Gerichtsverfahren. Es können Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren entstehen, wenn Sie illegale Substanzen besitzen, konsumieren oder damit handeln.
Häufigste Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ist das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr. Im Übrigen ist der falsche Umgang mit Betäubungsmitteln durch entsprechende Stellen eine Ordnungswidrigkeit.