Strafrecht

Marhold Rechtsanwälte ist keine Anwaltskanzlei, die »auch« Strafrecht macht. Es ist unser Spezialgebiet, in dem wir Mandanten mit fundierten Strategien, Sachverstand und juristischen Schachzügen unterstützen.

Sie haben (schon wieder) eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erhalten? Werden einer Straftat beschuldigt oder sollen als Zeuge aussagen? Liegt gegen Sie eine Anklage vor? Wurden Sie oder ein Angehöriger ohne Vorwarnung festgenommen? Wurden bei Ihnen Betäubungsmittel gefunden? In solchen Situationen bleiben wir unerschrocken, besonnen und jederzeit auf Ihr gutes Recht bedacht.

Durchsuchungen

Die Durchsuchung der Wohnung, des Hauses oder der Geschäftsräume ist für Betroffene ein Schock. Jetzt ist es Ihr gutes Recht, Unterstützung bei einem Anwalt zu suchen. Wir fahnden nach rechtlichen Lösungswegen und achten darauf, dass Durchsuchungen gesetzeskonform ablaufen.

Eine Durchsuchung ist zwar ein legitimes wie auch übliches Mittel zur Sachverhaltserforschung, doch zieht sie meist weitere Kreise als dies erwünscht ist. Zu nennen sind nicht nur das veränderte Verhaltensweisen der Nachbarn, der Angestellten und Familienmitglieder – sondern insbesondere die Zeit danach, in der es sich „herumspricht“ und man mit vielen Vorurteilen zu kämpfen hat.

Nehmen Sie bei einer bevorstehenden oder beginnenden Durchsuchung sofort mit uns Kontakt auf. Kein Polizeibeamter kann es Ihnen verbieten, sofort telefonischen Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen. Bestehen Sie auf dieses Recht und widersprechen Sie sämtlichen Maßnahmen. Leisten Sie vor allem keine Unterschriften. Bewahren Sie die Ruhe, tätigen Sie keine Aussagen oder Erklärung und kontaktieren Sie uns – wir kommen sofort zur Durchsuchung!

Wir geben Ihnen Sicherheit und achten auf eine gesetzeskonforme Durchsuchung sowie Dokumentation. Wir unterstützen Sie mit unserer strafrechtlichen Kompetenz, um mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten. Bei Durchsuchungen nutzen Polizisten und Staatsanwälte gerne das Überraschungsmoment, um mit Ihnen über den Sachverhalt zu sprechen. Auch wenn man Ihnen verspricht, dass alles wieder gut wird: Schweigen ist die einzige Strategie. Tätigen Sie ohne Ihren Strafverteidiger niemals und unter keinen Umständen Aussagen oder Erklärungen.

Pflichtverteidiger

Vor Gericht sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Vor allem dann nicht, wenn die Beteiligung eines Verteidigers erforderlich wird. Setzen Sie deshalb auf einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl, der Ihr Recht gründlich und mutig vertritt. Sie wissen schon, wie unsere Kanzlei.

Wann Sie im Strafrecht einen Pflichtverteidiger benötigen
Gemäß §§ 140ff. StPO ist dem Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn dieser noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt. Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, wobei man von „notwendiger Verteidigung” spricht. Beispiele sind:

  • Hauptverhandlungen vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
  • wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen (Freiheitsstrafe über 1 Jahr) zur Last gelegt wird
  • Verfahren mit drohendem Berufsverbot
  • Vollstreckung von Untersuchungshaft
  • längerer Freiheitsentzug

Weshalb Sie Ihren Pflichtverteidiger auswählen sollten
In der Justizpraxis zeigt sich aus eigener Erfahrung, dass u.a. dem Inhaftierten von Amts wegen immer wieder dieselben „justizkonformen“ Rechtsanwälte als „Urteilsbegleiter“ beigeordnet werden. Deshalb empfehlen wir jedem Beschuldigten, sich frühzeitig selbst einen Strafverteidiger seines Vertrauens zu suchen. Auch die Angehörigen können bei der Suche nach einem Pflichtverteidiger behilflich sein, der sich dann vom Gericht bestellen lässt.

 

Was kostet ein Pflichtverteidiger?
Der Pflichtverteidiger ist grundsätzlich nicht schlechter oder unmotivierter als ein Wahlverteidiger. Die Pflichtverteidigung ist ein Teil anwaltlicher Tätigkeit im Strafrecht. Gleich welche Reputation ein Strafverteidiger hat, muss er eine Pflichtverteidigung übernehmen, wenn das Gericht ihn beiordnet.

Der Pflichtverteidiger ist nicht zwingend ein für Sie kostenloser Verteidiger. Er kann mit Ihnen eine zusätzliche Vergütung vereinbaren. Zudem sind die Kosten der Pflichtverteidigung eher ein „Kredit“ der Staatskasse. Stellt sich am Ende des Verfahrens heraus, dass Sie auch dessen Kosten tragen müssen, wird der Staat die Kosten Ihres Pflichtverteidigers auch von Ihnen zurückfordern. Wann und wie ist im Einzelfall zu klären.

Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei vertritt Sie als Pflichtverteidiger immer mit der nötigen Sorgfalt und größtem Engagement. Haben Sie Fragen zur Pflichtverteidigung bzw. zu aufkommenden Kosten? Kontaktieren Sie uns.

Strafbefehl

Wenn das Amtsgericht einen Strafbefehl zugesendet hat, bleiben Ihnen zwei Wochen, um zu reagieren. Zeit, die Sie nutzen sollten. Bei Fragen zum Inhalt des Strafbefehls und bei der Klärung, ob ein Einspruch sinnvoll erscheint, begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zur Verteidigung vor Gericht.

Bei einfach strukturierten Taten kann die Staatsanwaltschaft ein Strafbefehlsverfahren durchführen. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn die Straferwartung der Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. Es wird häufig bei Tätern genutzt, die im Ermittlungsverfahren bereits geständig waren und die Hauptverhandlung überflüssig wäre.

Braucht man einen Rechtsanwalt bei einem Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist eine ernstzunehmende Sache. Wird Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, so können Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Ein solcher Einspruch gegen den Strafbefehl kann gemäß § 410 StPO innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung erfolgen. Sollten Sie davon Gebrauch machen, so muss das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen.

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und sind mit diesem nicht einverstanden?
Kontaktieren Sie uns zeitnah, um die Frist für einen Einspruch einhalten zu können. Sind Sie mit den Angaben im Strafbefehl und der ausgesprochenen Rechtsfolge einverstanden, erlangt dieser die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils und wird vollstreckt.

Haben Sie Fragen zum Inhalt Ihres Strafbefehls? Dann kontaktieren Sie uns!

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG)

Wurden Sie »berauscht« hinter dem Steuer ertappt? Steht nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG ins Haus? Setzen Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in Zusammenhang mit illegalen Substanzen rechtzeitig mit uns in Verbindung, um eine juristische Strategie zu erarbeiten.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bestimmt, welche Stoffe und Zubereitungen als Betäubungsmittel angesehen werden. Es verbietet Besitz, Erwerb, Herstellung, Anbau und Handel mit Betäubungsmitteln, sofern keine Erlaubnis vorliegt. § 29 BtMG stellt dazu jede weitere Tat in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Das BtMG setzt Sanktionen in Form von Bußgeld, Geldstrafe und Freiheitsstrafe fest. Es regelt jedoch nicht den Umgang mit allen Drogen wie bewusstseinsverändernden, gesundheitsschädlichen und Sucht erzeugenden Drogen (Alkohol und Tabak). Das BtMG ist kein allgemeines „Drogengesetz“.

Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet?
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um die bestmögliche Strafverteidigung zu gewährleisten. Erwischt man Sie beim Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, drohen folgende Sanktionen:

  • Erstverstoß – 500 Euro Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg
  • Zweitverstoß – 1.000 Euro Geldstrafe, 2 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg
  • Jeder weiterer Verstoß – 1.500 Euro Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg

Der Konsum von Betäubungsmitteln kann sogar Monate nach der Einnahme festgestellt werden. Kommt es zur Anklageerhebung wegen Verstoßes gegen das BtMG, droht nicht nur eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog, sondern auch ein Gerichtsverfahren. Es können Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren entstehen, wenn Sie illegale Substanzen besitzen, konsumieren oder damit handeln.

Häufigste Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ist das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr. Im Übrigen ist der falsche Umgang mit Betäubungsmitteln durch entsprechende Stellen eine Ordnungswidrigkeit.

Criminal Compliance

Vorausdenken ist gut, Criminal Compliance aber noch besser. In diesem Fachbereich unterstützen wir Unternehmen bei der Prävention strafrechtlicher Verantwortung. Wo beginnt Korruption, wann ist Sponsoring strafbar und in welchen Fällen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll? Wir sagen es Ihnen.

Unternehmen verstehen unter dem Begriff »Compliance« die Regeltreue – also die Sicherstellung und Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie internen Regeln. Die Criminal Compliance stellt sich Fragen, die sich aus der besonderen Notwendigkeit zur Antizipation strafrechtlicher Haftungsrisiken und der intendierten präventiven Verringerung dieser Risiken ergeben. Sie ist vom üblichen Wirtschaftsstrafrecht abzugrenzen.

Criminal Compliance ist ein Steuerungsmittel zur Prävention strafrechtlicher Verantwortung. In unserer Kanzlei beantworten wir unter anderem folgende Fragen:

  • Was ist Korruption und wann beginnt sie?
  • Wann ist Sponsoring strafbar?
  • Wann macht man sich wegen Bestechung oder Bestechlichkeit strafbar?
  • Was bedeutet es, »scheinselbständig« zu sein und ab wann ist es »Schwarzarbeit«?
  • In welchen Fällen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll und bis zu welchem Zeitpunkt kann sie vorgenommen werden?
  • Welche Verhaltensweisen werden vom Untreuetatbestand des § 266 StGB erfasst?

Unternehmensbezogene Strafverfahren und Bußgeldverfahren sind nicht nur teuer, sie kosten auch Ansehen und Zeit. Damit belasten sie nicht nur die individuell Betroffenen, sondern vor allem das Unternehmen selbst.

Für ein Criminal-Compliance-Programm erarbeiten wir individuelle Richtlinien und stellen Verhaltensregeln auf. Um eine bessere Umsetzung zu gewährleisten, bieten wir Schulungen für Ihr Unternehmen an. Ziel ist es, unternehmensbezogene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten systematisch zu erschweren und bestenfalls zu verhindern. Die Criminal Compliance ist ein Beweis, dass wir uns von der Vorstellung verabschieden müssen, es existiere ein einheitliches, homogenes Strafrecht. Das Strafrecht allein kann nicht sämtliche Probleme der modernen Gesellschaft lösen.

Möchten Sie Criminal Compliance auch in Ihrem Unternehmen verankern? Dann kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch!