Jagdrecht
Das Jagdrecht findet seine Rechtsquellen nicht nur im Bundesjagdgesetz (BJagdG), sondern in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer. Diese Gegebenheit macht diesen Rechtsbereich durchaus vielfältig.
Unter welchen Voraussetzungen sind Jagdpacht und Jagdausübungsrecht möglich? Was tun, wenn der Gesetzgeber mein Jagd- oder Jagdausübungsrecht plötzlich einschränkt? Wann sind Beschlüsse von Jagdgenossenschaften unwirksam oder angreifbar? Wurde Ihnen die Verwendung von Schalldämpfer, Nachtsichtgerät oder einer Wärmebildkamera untersagt? Gibt es Uneinigkeit bei der Verpachtung eines Reviers mit Jagdgenossen, unter Konkurrenten oder mit der Jagdbehörde? Wir kennen die Antworten auf diese und jegliche weitere Fragen. Unsere Kanzlei steht Ihnen beratend außergerichtlich und prozessführend zur Seite.
Weshalb Jagdrecht auch Zivilrecht ist
Was hat denn ein Jäger mit Zivilrecht am Hut? So manches. Im Revier können beispielsweise Spannungen mit Nichtjägern und Wilderern entstehen. Wie geht man eigentlich mit Quadfahrern und Geocachern um? Was tun bei erhöhten Pachtzinsen und wer ersetzt den kürzlich entstandenen Wildschaden? Solche und viele andere Probleme gehören in den Bereich des Zivilrechts. Was wir Ihnen bereits jetzt empfehlen können: In den meisten Fällen ist es wichtig und vor allem kostengünstiger, rechtzeitig auf die Erfahrung eines Anwalts für Jagdrecht zurückzugreifen.
Rechtsanwalt im Bereich Jagdausübungsrecht
Das Jagdausübungsrecht, d.h. die ausschließliche Befugnis zur Jagdausübung, umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild. Der Jagdausübungsberechtigte hat einige Rechte und Pflichten zu wahren. Es setzt einen Jagdschein voraus. Der Jagdschein erfordert die erfolgreiche Absolvierung einer Jägerprüfung, welche aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil nebst Schießprüfung besteht. Ein Jahresschein hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren. Ist der Jagdschein erloschen und wird nicht verlängert, kann dies auch das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, beeinflussen.
Werden Sie als Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer im Straßenverkehr bspw. alkoholbedingt auffällig, erlangt die Jagdbehörde davon Kenntnis und kann die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein einziehen. In solchen Fällen stehen wir kompetent an Ihrer Seite.
Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei:
- Jagdpachtverträge
- Jagdausübungsrecht
- Abschusspläne
- Landesjagdrecht
- Strafverfahren im Jagdrecht
- Jagdscheine und Waffenbesitzkarten
- Jagdgenossenschaften